Kabinettsbeschluss: NRW macht Weg frei für mehr Windenergie
Die Landesregierung will die Windenergie in NRW deutlich ausbauen. In der heutigen Kabinettssitzung wurden daher die Eckpunkte für den neuen Windenergieerlass erörtert, der noch im Sommer in Kraft treten soll. So soll der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis 2020 von heute nur drei Prozent auf 15 Prozent steigen. Durch den neuen Erlass soll die Wirtschaft neue Impulse erhalten und zugleich ein zentraler Baustein für die neue Klima¬schutzpolitik der Landesregierung gelegt werden. NRW soll nach dem Willen der Landesregierung Vorreiter beim Klimaschutz werden und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Windenergie ist eine tragende Säule der erneuerbaren Energien und wichtiger Innovationsmotor gerade für Handwerk und Mittelstand. In Deutschland beschäftigt die Branche laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer rund 100.000 Menschen und investierte zuletzt zwei Milliarden Euro in neue Windenergieanlagen. Somit ist die Windenergie auch eine wichtige Zukunftsbranche für den Industriestandort NRW. „Die Windenergiebranche ist sowohl klima- als auch industriepolitisch wichtig. Rund 2.800 Windkraftanlagen produzieren mittlerweile fast 50 Prozent des regenerativ erzeugten Stroms in Nordrhein-Westfalen“, erklärte NRW-Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Dann wird NRW wieder zum Binnen-Windland Nr. 1 in Deutschland, was es bis 2005 bereits war. Und das schützt nicht nur das Klima, sondern schafft gleichzeitig Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. Klimaschutz ist aktive Wirtschafts-politik“, so Voigtsberger weiter. Bereits heute hat die Branche der Erneuerbaren Energien in NRW deutlich über 24.000 Beschäftigte. NRW-Klimaschutzminister Remmel: „Wir erhoffen uns durch die Vorreiterrolle beim Klimaschutz hohe Investitionen, neue Jobs und große Chancen, damit auch Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, davon profitieren“.
Das Umweltministerium wird den Kommunen Unterstützungen bei der Ermittlung von Potenzialanalysen für Erneuerbare Energien zusichern, eine Clearing-Stelle einrichten, die bei der Lösung von Konflikten im Vorfeld Hilfestellung leistet, und ein umfassendes Beratungspaket für die Kommunen bereit stellen. „Wir wollen, dass sich die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger das Beste für ihre Region aus dem erneuerbaren Energiemix aussuchen und wir werden die Städte und Gemeinden auf dem Weg zu kommunalen Klimaschutzkonzepten begleiten“, so Remmel. Neben der Clearingstelle soll mit dem Ausbau von Bürgerwindparks die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie gesteigert werden.
Gerade vor dem Hintergrund der Debatte um einen schnellen Atomausstieg betonten Remmel und Voigtsberger noch einmal die Dringlichkeit, ein Energiekonzept der Zukunft zu erstellen: „Wir brauchen eine konsequente Neuausrichtung der Energiepolitik und müssen schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umsteigen. Wir müssen jetzt massiv in die richtigen Strukturen investieren und das heißt vor allem in eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung.“
Eckpunkte des Windenergieerlasses sind u. a:
• Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
• Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die EnergieAgentur.NRW
• weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks
• Aufbau einer Clearingstelle bei der EnergieAgentur.NRW zur Lösung von Konflikten
• Das Ermöglichen der Ausweisung von Vorrangzonen in der Regional¬planung mit begrenzter Öffnung von Waldbereichen und Beibehaltung der Bereiche zum Schutz der Natur als Tabuzonen
• Erläuterung der Rahmenbedingungen für das Repowering
• Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
• Aussagen von Schutzabständen der Windenergieanlagen zur Wohn¬bebauung
• Beibehalten der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
• Keine Windenergieanlagen in für Naturschutz wertvollen Gebieten, insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten, verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
• Erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.
Quelle: www.energieagentur.nrw.de/_infopool/page.asp
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